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Wegweiser zur Gründung einer Herzgruppe PDF Drucken E-Mail


Zur Gründung einer Herzgruppe müssen sich drei „Elemente“ zusammenfinden:
- der Träger der Herzgruppe
- der Übungsleiter und
- der Herzgruppenarzt




Träger der Herzgruppe

Das können sein

a) Sportvereine:
Manche Sportvereine bieten neben Gruppen des Breiten- und Leistungssports auch solche des Rehabilitationssports, darunter Herzgruppen, an.
Mit dem Mitgliedsbeitrag zum Sportverein ist meist gleichzeitig die Sportunfallversicherung der Teilnehmer abgedeckt.

b) Andere Träger (sogenannte freie Träger) wie z. B.:
- Rehabilitationskliniken
- ambulante Rehazentren
- Herz- und Kreislaufzentren
- Universitäten
- AOK
- DRK

c) Herzgruppe als „eingetragener Verein“:
Manche Herzgruppen tragen sich selbst, indem sie einen gemeinnützigen eingetragenen Verein (e.V.) gründen. Die Einzelheiten des juristischen Verfahrens lassen sich Interessenten am besten vom Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes erläutern.

Übungsleiter

Der Übungsleiter einer Herzgruppe bedarf wegen der Besonderheiten der Bewegungstherapie und der erhöhten Risiken der betreuten Herz-Kreislauf-Kranken einer speziellen Qualifikation. Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR), der Deutsche Sportbund (DSB) und der Deutsche Behindertensportbund (DBS) haben gemeinsam ein Curriculum (Lehrprogramm) zur Übungsleiter-Ausbildung „Sport in Herzgruppen“ erarbeitet, nach dem die Ausbildung mit der Lizenz „Sport in der Prävention und Rehabilitation, Profil: Sport in Herzgruppen“ (kurz „Übungsleiter Sport in Herzgruppen“) abschließt.
Die Ausbildung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten und lehrgangsbegleitend3e Kontrollen, Übungen und Hospitationen. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz beträgt 2 Jahre.
Zur Erneuerung der Lizenz muss eine regelmäßige themenorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden.

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum "Übungsleiter Sport in Herzgruppen" sind:
- Übungsleiter und Fachübungsleiter Breitensport
- Diplomsportlehrer und Sportlehrer mit 1. Staatsexamen
- Staatlich geprüfte Gymnastiklehrer bzw. Sportlehrer
- Sportstudenten im Hauptstudium mit Bescheinigung über die
  Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (inkl. Herz-Lungen-
  Wiederbelebung) nicht älter als ein Jahr.

Einzelfallentscheidungen für andere Berufe sind möglich. Bei Quereinsteigern kann das Ausbildungsprogramm verkürzt werden.

Herzgruppenarzt

Da es sich bei den Teilnehmern einer Herzgruppe um Kranke mit einem gewissen Risiko für Komplikationen handelt, ist die ständige Anwesenheit eines Arztes, und zwar von Anfang bis zum Ende einer Übungsveranstaltung, unabdingbar, auch aus juristischen (versicherungsrechtlichen) Gründen.
Dieser Herzgruppenarzt sollte ein Facharzt oder ein in Weiterbildung zum Facharzt befindlicher Arzt einer klinischen Fachdisziplin sein.
Herzgruppenärzte sollten vordergründig aus den Kreisen der niedergelassenen Ärzte und der Ärzte aus Rehakliniken und Akutkrankenhäusern gewonnen werden.

Die Herzgruppenärzte (außer den  niedergelassenen Ärzten) benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.
Anlaufpunkte für die Gewinnung von Herzgruppenärzten sind:

- die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Landes
- die Landesärztekammern
- die leitenden Chefärzte oder Chefärzte der Inneren
  Abteilungen der Akutkrankenhäuser und Rehakliniken

Versicherungfragen

Der Teilnehmer einer Herzgruppe muss eine Sportversicherung abschließen (erledigt meist der Träger).
Die Herzgruppenärzte, die als niedergelassene Ärzte tätig sind, brauchen keine weitere Versicherung abzuschließen, sie sind mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Herzgruppenärzte, die als angestellte Ärzte arbeiten, brauchen eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit außerhalb ihrer Einrichtung, also auch für die Betreuung von Herzgruppen.
Die Übungsleiter sind meist über ihr Arbeitsverhältnis versichert.

Rechtsfragen

Das grundlegende Rechtsdokument für die Arbeit der Herzgruppe ist die Rahmenvereinbarung für Reha-Sport und Funktionstraining vom 01. Januar 2007.  Nachzulesen unter www.behinderten-rehasport.de.
Diese Vereinbarungen enthalten unter anderem folgende rechtlich relevanten Festlegungen:

- Die Teilnahme an einer Herzgruppe erfolgt auf der Grundlage
  einer ärztlichen Verordnung (Rezept).
- Der Leistungsumfang ist zunächst auf 90 Übungseinheiten in
  30 Monaten festgelegt
- Ein Verlängerung um den gleichen Betrag kann vom
  behandelnden Arzt in begründeten Fällen beantragt werden.
- die Herzgruppen müssen vom Landessportbund anerkannt
  werden. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der im
  Rahmenvertrag festgelegten Qualitätskriterien
- bei Herzgruppen  ist die ständige Anwesenheit des
  betreuenden Arztes erforderlich

Praktische Schritte für den „Gründer“ einer Herzgruppe

a. einen „Dreier-Tisch“ bilden: Träger, Herzgruppenarzt, entsprechend qualifizierter Übungsleiter, Gründung einer Herzgruppe beschließen, nächste Schritte festlegen

b. Hausärzte, niedergelassene Kardiologen, Reha-Kliniken und Akutkrankenhäuser der Umgebung informieren

c. Krankenkassen verständigen, Abrechnungsmodus kennen lernen

d. Räumlichkeiten (Sporthalle) überprüfen, Notfallausrüstung beschaffen, Termine festlegen

e. Antrag (Formular) auf Anerkennung beim Landessportbund stellen

Praktische Schritte für den Teilnehmer der Herzgruppe:

a. Verordnung (Rezept ) über Teilnahme am Rehabilitationssport vom Hausarzt (oder Reha-Klinik) beschaffen

b. Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer von nächstgelegener Herzgruppe erkunden, dazu über www.dgpr.de gehen

c. Anmeldung beim Träger, Herzgruppenarzt oder Übungsleiter dieser Herzgruppe

d. Teilnahme an nächster Übungsstunde (Sportbekleidung mitnehmen)



 
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